Verordnung der Landesregierung vom 9. Dezember 2025, mit der der Ausgangsbetrag für das Jahr 2026 festgesetzt wird
StF: LGBl. Nr. 98/2025
Aufgrund des § 9 Abs. 2 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes, LGBl. Nr. 99/2010, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 97/2025, wird verordnet:
Im RIS seit
30.12.2025
§ 1 Im RIS seit
Der Ausgangsbetrag für das Jahr 2026 wird mit 1.229,89 Euro festgesetzt. Die sich aus dem Ausgangsbetrag ergebenden Mindestsätze und sonstigen Beträge sind aus der Anlage ersichtlich.
Im RIS seit
30.12.2025
§ 2 Im RIS seit
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.