Gesetz vom 24. November 1994, mit dem die Tiroler Gemeindewahlordnung 1994 geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Die Tiroler Gemeindewahlordnung 1994, LGBl. Nr. 88, wird wie folgt geändert:
Dem Gesetz werden folgende Anlagen als Anlagen 1, 2 und 3 angefügt:
Anlage 1
Amtlicher Stimmzettel
für die Wahl des Gemeinderates
Anlage nicht darstellbar.
Anlage 2
Amtlicher Stimmzettel
für die Wahl des Bürgermeisters
Anlage nicht darstellbar.
Anlage 3
Amtlicher Stimmzettel
für die engere Wahl des Bürgermeisters
Anlage nicht darstellbar.
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.