Verordnung, mit der die Verordnung über die Beschränkungen der
Schiffahrt auf öffentlichen fließenden Gewässern geändert wird | Omnilex
LGBL_TI_19950428_28•Verordnung, mit der die Verordnung über die Beschränkungen der
Schiffahrt auf öffentlichen fließenden Gewässern geändert wird
Verordnung, mit der die Verordnung über die Beschränkungen der
Schiffahrt auf öffentlichen fließenden Gewässern geändert wird
LGBL_TI_19950428_28Verordnung, mit der die Verordnung über die Beschränkungen der
Schiffahrt auf öffentlichen fließenden Gewässern geändert wirdGazette28.04.1995
Verordnung des Landeshauptmannes vom 26. April 1995, mit der die Verordnung über die Beschränkungen der Schiffahrt auf öffentlichen fließenden Gewässern geändert wird
Auf Grund des § 16 Abs. 2 des Schiffahrtsgesetzes 1990, BGBl. Nr. 87/1989, in der Fassung des Gesetzes BGBl. Nr. 452/1992 wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Beschränkungen der Schiffahrt auf öffentlichen fließenden Gewässern, LGBl. Nr. 35/1993, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 45/1994 wird wie folgt geändert:
Die lit. a des § 2 hat zu lauten:
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.