Kundmachung der Landesregierung vom 27. Februar 1996 über die Änderung des Gemeindenamens der Gemeinde Prägraten in "Prägraten am Großvenediger"
Gemäß § 9 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 98/1991, wird kundgemacht:
Die Tiroler Landesregierung hat mit Beschluß vom 27. Februar 1996 gemäß § 6 Abs. 2 und 3 der Tiroler Gemeindeordnung 1966 den Beschluß des Gemeinderates der Gemeinde Prägraten vom 10. Jänner 1996 über die Änderung des Gemeindenamens in "Prägraten am Großvenediger" genehmigt.