Kundmachung der Landesregierung vom 19. März 1996 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Mieming und Obsteig
§ 1
Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 2 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 98/1991, die übereinstimmenden Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Mieming vom 14. Dezember 1995 und des Gemeinderates der Gemeinde Obsteig vom 16. Februar 1996, mit denen nachstehende Änderung der Gemeindegrenze vereinbart wurde:
Die neue Gemeindegrenze wird entsprechend dem Plan des Amtes der Tiroler Landesregierung, Abteilung IIId3, vom 20. November 1995, Zl. IIId3-1279/230, durch die geradlinige Verbindung
§ 2
Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Gemeinden Mieming und Obsteig aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.
§ 3
Die Kosten der Durchführung der vereinbarten Grenzänderung werden im Zuge der Zusammenlegung Mooswiesen getragen.
§ 4
Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 1997 in Wirksamkeit.