Verordnung der Landesregierung vom 28. April 1998, mit der die Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 1996 geändert wird
Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Tiroler
Verwaltungsabgabengesetzes, LGBl. Nr. 24/1968, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 14/1975 wird verordnet:
Artikel I
Die Anlage zu § 1 Abs. 1 der Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 1996, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 37/1998, wird wie folgt geändert:
Der Abschnitt IV hat zu lauten:
"IV. Aufzugsangelegenheiten(Tiroler Aufzugsgesetz 1998, LGBl.
Nr. 47)
- Aufhebung der Untersagung des Betriebes oder der Sperre
von Aufzügen, Fahrtreppen oder Fahrsteigen (§ 11 Abs. 2,
gegebenenfalls in Verbindung mit § 1 Abs. 1 zweiter Satz)
S 730,-
- Bewilligung des Einbaus von Aufzügen, Fahrtreppen oder
Fahrsteigen (§ 19 Abs. 3, gegebenenfalls in Verbindung mit § 1
Abs. 1 zweiter Satz) S 730,-"
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.