Verordnung der Landesregierung vom 28. April 1998, mit der eine Verordnung über die Erklärung eines Gebietes der Marktgemeinde Telfs zum Assanierungsgebiet aufgehoben wird
Auf Grund des § 5 Abs. 2 sechster Satz des Stadterneuerungsgesetzes, BGBl. Nr. 287/1974, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. Nr. 421/1992, wird auf Antrag der Marktgemeinde Telfs verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Gebiet der Marktgemeinde Telfs zum Assanierungsgebiet erklärt wird, LGBl. Nr. 37/1977, wird aufgehoben.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.