Kundmachung der Landesregierung vom 30. Juni 1998 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadtgemeinde Landeck und der Gemeinde Zams
§ 1
Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 2 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 2/1998, die übereinstimmenden Beschlüsse:
§ 2
Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Stadtgemeinde Landeck und der Gemeinde Zams aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.
§ 3
Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 1999 in Wirksamkeit.