Verordnung der Landesregierung vom 1. Dezember 1998 über die Errichtung des Tourismusverbandes Zugspitz-Touregio Lermoos, Biberwier, Bichlbach, Lähn-Wengle
Auf Grund des § 1 Abs. 2 lit. b, 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/1998, wird nach Anhören der Gemeinden Bichlbach, Biberwier und Lermoos und der Tourismusverbände Biberwier, Bichlbach, Lähn-Wengle und Lermoos verordnet:
§ 1
Für das Gebiet der Gemeinden Bichlbach, Biberwier und Lermoos wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen "Zugspitz-Touregio Lermoos, Biberwier, Bichlbach, Lähn-Wengle" und hat seinen Sitz in Lermoos.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.