Verordnung der Landesregierung vom 1. Dezember 1998, mit der das Gebiet der Tourismusverbände Umhausen und Niederthai geändert wird
Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/1998, wird nach Anhören der Gemeinde Umhausen und der Tourismusverbände Umhausen und Niederthai verordnet:
§ 1
Das Gebiet des Tourismusverbandes Niederthai wird dem Gebiet des Tourismusverbandes Umhausen angeschlossen. Der Tourismusverband trägt den Namen "Ötztal Mitte-Umhausen-Niederthai" und hat seinen Sitz in Umhausen.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.