Verordnung, mit der die Verordnung über die Erklärung von
Belegstellen zu Bienen-Reinzuchtbelegstellen geändert wird | Omnilex
LGBL_TI_20001116_71•Verordnung, mit der die Verordnung über die Erklärung von
Belegstellen zu Bienen-Reinzuchtbelegstellen geändert wird
Verordnung, mit der die Verordnung über die Erklärung von
Belegstellen zu Bienen-Reinzuchtbelegstellen geändert wird
LGBL_TI_20001116_71Verordnung, mit der die Verordnung über die Erklärung von
Belegstellen zu Bienen-Reinzuchtbelegstellen geändert wirdGazette16.11.2000
Verordnung der Landesregierung vom 7. November 2000, mit der die Verordnung über die Erklärung von Belegstellen zu Bienen-Reinzuchtbelegstellen geändert wird
Aufgrund des § 7 Abs. 1 des Tiroler Bienenwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 24/1980, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Erklärung von Belegstellen zu Bienen-Reinzuchtbelegstellen, LGBl. Nr. 65/1981, wird wie folgt geändert:
Im § 1 hat die lit. b zu lauten:
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.