Gesetz vom 3. Oktober 2001, mit dem die Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998, das Gesetz über die Lawinenkommissionen in den Gemeinden und das Gesetz über die Bezeichnung von Verkehrsflächen und die Nummerierung von Gebäuden geändert werden
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Die Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998, LGBl. Nr. 111, wird wie folgt geändert:
Artikel II
Das Gesetz über die Lawinenkommissionen in den Gemeinden, LGBl. Nr. 104/1991, wird wie folgt geändert:
Im § 11 wird der Betrag "10.000,- Schilling" durch den Betrag "720,- Euro" ersetzt.
Artikel III
Das Gesetz über die Bezeichnung von Verkehrsflächen und die Nummerierung von Gebäuden, LGBl. Nr. 4/1992, wird wie folgt geändert:
Im Abs. 1 des § 9 wird der Betrag "10.000,- Schilling" durch den Betrag "720,- Euro" ersetzt.
Artikel IV
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.