Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2003 über die Festlegung der Kleinregionen
Aufgrund des § 4 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2001, LGBl. Nr. 93, wird verordnet:
§ 1
Kleinregionen
(1) Das Landesgebiet wird in die in der Anlage angeführten Kleinregionen eingeteilt.
(2) Die Kleinregionen umfassen jeweils das Gebiet der ihnen zugehörigen Gemeinden.
§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kundmachung über die Festlegung der Planungsräume (Kleinregionen), Bote für Tirol Nr. 426/1981, außer Kraft.
Anlage zu § 1 Abs. 1
Kleinregionen im Bezirk Imst
Kleinregion im Bezirk Innsbruck-Stadt
Kleinregionen im Bezirk Kitzbühel
Kleinregionen im Bezirk Landeck
Kleinregionen im Bezirk Lienz
Kleinregionen im Bezirk Reutte
Kleinregionen im Bezirk Schwaz