Verordnung der Landesregierung vom 14. September 2004, mit der die Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes "Wohn- und Pflegeheim Imst und Umgebung" genehmigt wird
§ 1
Die Landesregierung genehmigt gemäß § 129 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, die Vereinbarung zwischen der Stadtgemeinde Imst und den Gemeinden Imsterberg, Karres, Karrösten, Mils und Tarrenz über die Bildung des Gemeindeverbandes "Wohn- und Pflegeheim Imst und Umgebung" zum Zweck,
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.