Verordnung der Landesregierung vom 7. Dezember 2004, mit der die Verordnung über die Errichtung des Tourismusverbandes Kitzbühel mit Aurach und Reith geändert wird
Aufgrund des § 3 Abs. 1 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 106/2001, wird nach Anhören der Stadtgemeinde Kitzbühel und der Gemeinden Aurach bei Kitzbühel, Jochberg und Reith bei Kitzbühel sowie der Tourismusverbände Jochberg und Kitzbühel mit Aurach und Reith verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Errichtung des Tourismusverbandes Kitzbühel mit Aurach und Reith, LGBl. Nr. 115/1998, wird wie folgt geändert:
"§ 1
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
(2) Zugleich tritt die Verordnung LGBl. Nr. 39/1949, soweit sie den Tourismusverband Jochberg betrifft, außer Kraft.