Verordnung der Landesregierung vom 19. Dezember 2006 über die Zuordnung der Modellfunktionen und Modellstellen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe (Einreihungsplan-Verordnung - ERP-V)
Aufgrund des § 39 Abs. 6 und 7 des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 2/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 96/2006, wird verordnet:
§ 1
Einreihungsplan
Die in der Modellstellen-Verordnung, LGBl. Nr. 112/2006, festgelegten Modellfunktionen und Modellstellen werden in dem in der Anlage dargestellten Einreihungsplan zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe zugeordnet.
§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.