Verordnung des Landeshauptmannes vom 6. Februar 2007, mit der die Verordnung über die Festsetzung eines Zuschlages zum Systemnutzungstarif aufgehoben wird
Aufgrund des Elektrizitätswirtschafts- und - organisationsgesetzes, BGBl. I Nr. 143/1998, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 106/2006, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Festsetzung eines Zuschlages zum Systemnutzungstarif, LGBl. Nr. 105/2001, wird aufgehoben.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.