Übertragung einzelner Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei
auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft, Änderung | Omnilex
LGBL_TI_20070726_45•Übertragung einzelner Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei
auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft, Änderung
Übertragung einzelner Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei
auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft, Änderung
LGBL_TI_20070726_45Übertragung einzelner Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei
auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft, ÄnderungGazette26.07.2007
Verordnung der Landesregierung vom 3. Juli 2007, mit der die Verordnung der Landesregierung betreffend die Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft geändert wird
Artikel I
Die Verordnung der Landesregierung, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird, LGBl. Nr. 18/1968, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 69/2006, wird wie folgt geändert:
In der lit. f des § 2 wird die Wortfolge "Weerberg (Beschluss vom 11. Juni 2007)," eingefügt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.