Gesetz vom 1. Juli 2009, mit dem das Gesetz, mit dem die Besorgung von Angelegenheiten der Straßenpolizei der Bundespolizeidirektion Innsbruck übertragen wird, geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Gesetz, mit dem die Besorgung von Angelegenheiten der Straßenpolizei der Bundespolizeidirektion Innsbruck übertragen wird, LGBl. Nr. 28/1996, wird wie folgt geändert:
"(3) Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften beziehen sich auf die im Folgenden jeweils angeführte Fassung:
Artikel II
Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach den §§ 8 Abs. 4, 9 Abs. 7, 23 bis 25 und 26a Abs. 3 StVO 1960 sowie nach der Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes begangen wurden, sind von der nach § 1 Abs. 1 lit. b in der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung zuständigen Behörde durchzuführen.
Artikel III
Dieses Gesetz tritt mit 1.Oktober 2009 in Kraft.