Verordnung der Landesregierung vom 20. Dezember 2011 über die Festsetzung der Gebühren für Begleitpersonen in den öffentlichen Krankenanstalten
Aufgrund des § 40a des Tiroler Krankenanstaltengesetzes, LGBl. Nr. 5/1958, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 32/2011, wird verordnet:
§ 1
Die Gebühren für Begleitpersonen in den öffentlichen Krankenanstalten werden wie folgt festgesetzt:
Unterbringungsgebühr
je Nächtigung einschließlich Frühstück 27,60 Euro
Verpflegsgebühr
je Mittagessen 7,20 Euro
je Abendessen 5,40 Euro.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung der Gebühren für Begleitpersonen in den öffentlichen Krankenanstalten, LGBl. Nr. 80/2008, außer Kraft.