Verordnung der Landesregierung vom 11. Jänner 2012, mit der die Verordnung über die Verwandtstellung von Lehrberufen, die Anrechnung von Lehrzeiten sowie über Prüfungsvergütungen und Prüfungsgebühren geändert wird
Aufgrund des § 22 Abs. 3 des Tiroler Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes 2000, LGBl. Nr. 32, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 30/2011, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Verwandtstellung von Lehrberufen, die Anrechnung von Lehrzeiten sowie über Prüfungsvergütungen und Prüfungsgebühren, LGBl. Nr. 69/2000, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 34/2001 wird wie folgt geändert:
Im § 4 hat die lit. a zu lauten:
"a) für die Facharbeiterprüfung € 150,–, für die Meisterprüfung € 300,–, für eine Zusatzprüfung € 73,–;"
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.