Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten der
örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige
Bezirkshauptmannschaft, Änderung | Omnilex
LGBL_TI_20120927_108•Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten der
örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige
Bezirkshauptmannschaft, Änderung
Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten der
örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige
Bezirkshauptmannschaft, Änderung
LGBL_TI_20120927_108Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten der
örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige
Bezirkshauptmannschaft, ÄnderungGazette27.09.2012
Verordnung der Landesregierung vom 5. September 2012, mit der die Verordnung der Landesregierung betreffend die Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft geändert wird
Artikel I
Die Verordnung, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird, LGBl. Nr. 78/2009, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 52/2012, wird wie folgt geändert:
In der lit. g des § 1 wird vor der Wortfolge "Bichlbach (Beschluss vom 19. Oktober 2006)," die Wortfolge "Biberwier (Beschluss vom 24. Mai 2012)," eingefügt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.