- Verordnung der Landesregierung vom 17. Februar 2015, mit der das Regionalprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für den Planungsverband Wörgl und Umgebung geändert wird
Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z. 1 und 10 Abs. 2 lit. b, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl Nr. 56, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 187/2014, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für den Planungsverband Wörgl und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 93/2014, wird wie folgt geändert:
Die Anlage zu § 2 wird in der Weise geändert, dass
a) das in der Anlage 1 zu dieser Verordnung dargestellte Grundstück Nr. 626/9 sowie Teilflächen der Grundstücke Nr. 626/1, .274, 628, 627, 625/1, .41/3, KG Wörgl-Rattenberg, von der Festlegung als überörtliche Grünzone ausgenommen werden,
b) die in der Anlage 2 zu dieser Verordnung dargestellte Teilfläche des Grundstücks Nr. 654/1, KG Wörgl-Kufstein, von der Festlegung als überörtliche Grünzone ausgenommen wird.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Anlagen