Verordnung der Landesregierung vom 24. Jänner 2017, mit der die Kernzone für Einkaufszentren in der Stadtgemeinde Landeck geändert wird
Aufgrund der §§ 8 Abs. 3, 9 Abs. 5 und 10 Abs. 2 lit. a des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Landesregierung, mit der eine Kernzone für Einkaufszentren in der Stadtgemeinde Landeck festgelegt wird, LGBl. Nr. 52/2006, wird wie folgt geändert:
Die Anlage zu § 1 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellte Grundfläche, bestehend aus einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 2644/5, KG Landeck, in die Festlegung als Kernzone einbezogen wird.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.