Änderung des Gesetzes über begleitende Maßnahmen zur Durchführung bestimmter Verordnungen der Europäischen Union im Bereich der Tiroler Landesrechtsordnung | Omnilex
LGBLA_TI_20190419_54•Änderung des Gesetzes über begleitende Maßnahmen zur Durchführung bestimmter Verordnungen der Europäischen Union im Bereich der Tiroler Landesrechtsordnung
Änderung des Gesetzes über begleitende Maßnahmen zur Durchführung bestimmter Verordnungen der Europäischen Union im Bereich der Tiroler Landesrechtsordnung
LGBLA_TI_20190419_54Änderung des Gesetzes über begleitende Maßnahmen zur Durchführung bestimmter Verordnungen der Europäischen Union im Bereich der Tiroler LandesrechtsordnungGazette19.04.2019
Gesetz vom 27. März 2019, mit dem das Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Durchführung bestimmter Verordnungen der Europäischen Union im Bereich der Tiroler Landesrechtsordnung geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Durchführung bestimmter Verordnungen der Europäischen Union im Bereich der Tiroler Landesrechtsordnung, LGBl. Nr. 131/2018, wird wie folgt geändert:
Im Abs. 1 des § 1 wird am Ende der lit. c der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Bestimmung als lit. d angefügt:
Nach dem § 7 wird folgender 4. Abschnitt eingefügt:
„4. Abschnitt
Begleitende Maßnahmen betreffend die Verordnung (EU) 2016/1191
§ 8
Zentralbehörde
(1) Das Amt der Tiroler Landesregierung ist in allen landesgesetzlich geregelten Angelegenheiten Zentralbehörde im Sinn von Art. 15 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/1191 für die Übermittlung von Auskunftsersuchen an Behörden anderer Mitgliedstaaten über das Binnenmarkt-Informationssystem der Europäischen Union (IMI).
(2) Das Amt der Tiroler Landesregierung ist weiters Zentralbehörde
Der bisherige 4. Abschnitt erhält die Abschnittsbezeichnung „5. Abschnitt“; der bisherige § 8 erhält die die Paragraphenbezeichnung „§ 9“.
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.