Verordnung der Landesregierung vom 21. Mai 2019, mit der die Übertragungsverordnung Baupolizei geändert wird
Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 144/2018, wird auf Antrag der Gemeinde Walchsee verordnet:
Artikel I
Die Übertragungsverordnung Baupolizei, LGBl. Nr. 124/2018, wird wie folgt geändert:
Im Abs. 1 des § 4 wird im Einleitungssatz das Zitat „lit. a bis d“ durch das Zitat „lit. a bis e“ ersetzt.
Im Abs. 1 des § 4 wird folgende Bestimmung als neue lit. b eingefügt; die bisherigen lit. b bis d im Abs. 1 des § 4 erhalten die Buchstabenbezeichnungen „c“ bis „e“:
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.