Gesetz vom 8. Mai 2019, mit dem das Gesetz über die Organisation der Bezirkshauptmannschaften geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Gesetz über die Organisation der Bezirkshauptmannschaften, LGBl. Nr. 11/1977, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 81/2015, wird wie folgt geändert:
Der Abs. 2 des § 1 hat zu lauten:
„(2) Die Sprengel der politischen Bezirke werden nach Art. 15 Abs. 11 B-VG durch Verordnung der Landesregierung festgelegt.“
Nach § 2 wird folgende Bestimmung als § 2a eingefügt:
„§ 2a
Sprengelübergreifende Zusammenarbeit
(1) Wenn es im Interesse der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gelegen ist, kann die Landesregierung im Sinn des Art. 15 Abs. 10 B-VG mit Verordnung
(2) Wird in einer Verordnung nach Abs. 1 nichts anderes bestimmt, so sind die im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anhängigen Verfahren von der bis dahin zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde weiterzuführen.“
Die Anlage wird aufgehoben.
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.