Verordnung der Landesregierung vom 13. Oktober 2020, mit der die Tiroler Schilehrerverordnung geändert wird
Aufgrund des Tiroler Schischulgesetzes 1995, LGBl. Nr. 15, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 80/2020, wird verordnet:
Artikel I
Die Tiroler Schilehrerverordnung, LGBl. Nr. 67/1996, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 91/2016, wird wie folgt geändert:
Der Abs. 1 des § 47 hat zu lauten:
„(1) Der Schischulinhaberausweis ist aus widerstandsfähigem Material mit den Abmessungen 86 x 54 mm (Scheckkartenformat) herzustellen. Er hat dem in der Anlage 22 (Schischulinhaber) bzw. 23 (Spartenschischulinhaber) dargestellten Muster zu entsprechen.“
Die Anlagen 1 bis 25 werden durch die neuen Anlagen 1 bis 25 zu dieser Verordnung ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.