Änderung der Verordnung über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung der COVID-19-Virusvariante B.1.1.7/E484K betreffend die Ausreise aus Tirol | Omnilex
LGBLA_TI_20210413_59•Änderung der Verordnung über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung der COVID-19-Virusvariante B.1.1.7/E484K betreffend die Ausreise aus Tirol
Änderung der Verordnung über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung der COVID-19-Virusvariante B.1.1.7/E484K betreffend die Ausreise aus Tirol
LGBLA_TI_20210413_59Änderung der Verordnung über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung der COVID-19-Virusvariante B.1.1.7/E484K betreffend die Ausreise aus TirolGazette13.04.2021
Verordnung des Landeshauptmanns vom 13. April 2021, mit der die Verordnung über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung der COVID-19-Virusvariante B.1.1.7/E484K betreffend die Ausreise aus Tirol geändert wird
Aufgrund des § 24 in Verbindung mit § 43a Abs. 2 des Epidemiegesetzes 1950, BGBl. Nr. 186, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 33/2021 und die Kundmachung BGBl. I Nr. 64/2021, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung des Landeshauptmanns vom 29. März 2021 über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung der COVID-19-Virusvariante B.1.1.7/E484K betreffend die Ausreise aus Tirol, LGBl. Nr. 51/2021, wird wie folgt geändert:
Im § 1 wird die Wortfolge „des politischen Bezirks Lienz,“ aufgehoben.
Im Abs. 1 des § 5 wird das Datum „14. April 2021“ durch das Datum „24. April 2021“ ersetzt.
Im Abs. 2 des § 5 wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgender Halbsatz angefügt:
„in Bezug auf den politischen Bezirk Lienz gilt dies abweichend davon für Personen, deren Aufenthalt dort vor dem 15. April 2021 begonnen hat.“
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft, soweit im Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist.