Verordnung der Landesregierung vom 20. April 2021, mit der die Verordnung über die Bildung der Sanitätssprengel geändert wird
Aufgrund des § 2 Abs. 2 und § 3 des Gemeindesanitätsdienstgesetzes, LGBl. Nr. 33/1952, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 116/2020, wird nach Anhören der Gemeinden Brandenberg, Kramsach und Münster verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Bildung der Sanitätssprengel, LGBl. Nr. 49/1991, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 56/2020, wird wie folgt geändert:
§ 4 wird aufgehoben und der bisherige § 5 erhält die Paragrafenbezeichnung „3“.
Die Anlage wird durch die Anlage zu dieser Verordnung ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.