Gesetz vom 19. Mai 2021, mit dem das Gesetz über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe zwischen den Ländern aufgehoben wird
Der Landtag hat beschlossen:
§ 1
Aufhebung
Das Gesetz über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe zwischen den Ländern, LGBl. Nr. 30/1974, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2005, wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.