Änderung der Verordnung über die Bildung von Standesamtsverbänden und die Führung derselben als zusammengeschlossene Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände | Omnilex
LGBLA_TI_20210712_99•Änderung der Verordnung über die Bildung von Standesamtsverbänden und die Führung derselben als zusammengeschlossene Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände
Änderung der Verordnung über die Bildung von Standesamtsverbänden und die Führung derselben als zusammengeschlossene Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände
LGBLA_TI_20210712_99Änderung der Verordnung über die Bildung von Standesamtsverbänden und die Führung derselben als zusammengeschlossene Standesamts- und StaatsbürgerschaftsverbändeGazette12.07.2021
Verordnung des Landeshauptmanns vom 5. Juli 2021, mit der die Verordnung des Landeshauptmanns über die Bildung von Standesamtsverbänden und die Führung derselben als zusammengeschlossene Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände geändert wird
Aufgrund des § 5 des Personenstandsgesetzes 2013, BGBl. I Nr. 16, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 104/2018, wird verordnet:
Artikel 1
Die Verordnung des Landeshauptmanns über die Bildung von Standesamtsverbänden und die Führung derselben als zusammengeschlossene Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände, LGBl. Nr. 135/2013, wird wie folgt geändert:
In der Anlage hat im Bezirk Innsbruck-Land im Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Matrei am Brenner die Aufzählung der zugehörigen Gemeinden zu lauten: „Matrei am Brenner, Navis“.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.