Verordnung der Landesregierung vom 9. November 2021, mit der die Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2014 über die Festlegung der Erschließungskostenfaktoren geändert wird
Aufgrund des § 5 Abs. 2 des Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetzes, LGBl. Nr. 58/2011, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 138/2019, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Festlegung der Erschließungskostenfaktoren, LGBl. Nr. 184/2014, wird wie folgt geändert:
In § 1 werden bei der Aufzählung des Bezirkes Innsbruck-Land die Gemeinden „Mühlbachl,“ und „Pfons,“ aufgehoben.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.