Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden zur Entscheidung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz | Omnilex
LGBLA_TI_20211221_188•Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden zur Entscheidung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden zur Entscheidung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
LGBLA_TI_20211221_188Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden zur Entscheidung nach dem Niederlassungs- und AufenthaltsgesetzGazette21.12.2021
Verordnung des Landeshauptmannes vom 17. Dezember 2021, mit der die Verordnung über die Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden zur Entscheidung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird
Aufgrund des § 3 Abs. 1 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 110/2021, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden zur Entscheidung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, LGBl. Nr. 122/2005, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 123/2009 wird wie folgt geändert:
Im § 1 wird am Ende der lit. a der Beistrich durch das Wort „und“ ersetzt.
Die lit. b des § 1 hat zu lauten:
Die lit. c des § 1 wird aufgehoben.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.