Verordnung der Landesregierung vom 9. Mai 2023, mit der die Verordnung über die Festlegung der Erschließungskostenfaktoren, LGBl. Nr. 35/2023, geändert wird
Aufgrund des § 5 Abs. 2 des Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetzes, LGBl. Nr. 58/2011, zuletzt geändert durch das Gesetz LBGl. Nr. 173/2021, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Festlegung der Erschließungskostenfaktoren, LGBl. Nr. 35/2023, wird wie folgt geändert:
Im § 1 wird die Aufzählung der Gemeinden des Bezirkes Innsbruck-Land um folgenden Eintrag ergänzt:
„Kolsassberg 226,00 Euro“
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.