Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Brixlegg und Umgebung | Omnilex
LGBLA_TI_20230706_51•Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Brixlegg und Umgebung
Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Brixlegg und Umgebung
LGBLA_TI_20230706_51Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Brixlegg und UmgebungGazette06.07.2023
Verordnung der Landesregierung vom 20. Juni 2023, mit der das Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Brixlegg und Umgebung geändert wird
Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit. a, Abs. 4 und 5 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Brixlegg und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 31/2021, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 27/2022, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 6 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.