Gesetz vom 3. Juli 2024, mit dem das Tiroler Finanzzuweisungsgesetz 2020 geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Tiroler Finanzzuweisungsgesetz 2020, LGBl. Nr. 7/2020, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 24/2023, wird wie folgt geändert:
Nach § 3 wird folgende Bestimmung als § 3c eingefügt:
„§ 3c
Finanzzuweisung Elementarpädagogik
(1) Das Land Tirol gewährt den Gemeinden Tirols für die laufenden Aufwendungen im Bereich der Elementarpädagogik im Jahr 2024 eine Finanzzuweisung in der Höhe von insgesamt 12.000.000,- Euro.
(2) Die Finanzzuweisung nach Abs. 1 wird auf die Gemeinden wie folgt verteilt:
(3) Die Finanzzuweisung ist bis zum 31. August 2024 an die Gemeinden zu überweisen.“
Im § 4 wird folgende Bestimmung als neuer Abs. 4 eingefügt; der bisherige Abs. 4 erhält die Absatzbezeichnung „(5)“.
„(4) § 3c tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.“
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.