LGBLA_TI_20241115_77•Änderung des Tiroler Bergsportführergesetzes und des Tiroler Schischulgesetzes 1995
LGBLA_TI_20241115_77Änderung des Tiroler Bergsportführergesetzes und des Tiroler Schischulgesetzes 1995Gazette15.11.2024
Der Landtag hat beschlossen:
Das Tiroler Bergsportführergesetz, LGBl. Nr. 7/1998, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/2023, wird wie folgt geändert:
Im § 11 Abs. 5 wird im zweiten Satz nach der Wortfolge „wiederholt nicht nachgekommen ist“ die Wortfolge „oder wenn sonstige wichtige Gründe vorliegen“ eingefügt.
Im § 30 Abs. 1 wird im ersten Satz die Zahl „13“ durch die Zahl „17“ ersetzt.
Im § 30 Abs. 2 wird das Wort „drei“ durch das Wort „vier“ ersetzt.
Im § 30 Abs. 5 wird im ersten Satz das Wort „sechs“ durch das Wort „acht“ ersetzt.
Das Tiroler Schischulgesetz 1995, LGBl. Nr. 15/1995, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/2023, wird wie folgt geändert:
Im § 36 Abs. 7 wird im ersten Satz das Zitat „§ 38 Abs. 1 oder 2“ durch das Zitat „§ 38“ ersetzt.
§ 38 hat zu lauten:
In Verfahren im Zusammenhang mit der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen nach dem Tiroler EU-Berufsangelegenheiten-Gesetz gelten als Begünstigte die im § 5 Abs. 2a genannten Personen und weiters Personen, die über
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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