Änderung der Verordnung über die Bildung von Standesamtsverbänden und die Führung derselben als zusammengeschlossene Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände | Omnilex
LGBLA_TI_20241213_83•Änderung der Verordnung über die Bildung von Standesamtsverbänden und die Führung derselben als zusammengeschlossene Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände
Änderung der Verordnung über die Bildung von Standesamtsverbänden und die Führung derselben als zusammengeschlossene Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände
LGBLA_TI_20241213_83Änderung der Verordnung über die Bildung von Standesamtsverbänden und die Führung derselben als zusammengeschlossene Standesamts- und StaatsbürgerschaftsverbändeGazette13.12.2024
Verordnung des Landeshauptmannes vom 10. Dezember 2024, mit der die Verordnung des Landeshauptmannes über die Bildung von Standesamtsverbänden und die Führung derselben als zusammengeschlossene Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände geändert wird
Aufgrund des § 5 des Personenstandsgesetzes 2013, BGBl. I Nr. 16/2013, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 181/2023, wird verordnet:
Artikel 1
Die Verordnung des Landeshauptmannes über die Bildung von Standesamtsverbänden und die Führung derselben als zusammengeschlossene Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände, LGBl. Nr. 135/2013, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 170/2021, wird wie folgt geändert:
Die bisherige Anlage wird durch die aus der Anlage zu dieser Verordnung ersichtliche neue Anlage ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft.