Verordnung des Landeshauptmannes vom 24. März 2025, mit der die Verordnung über die Bildung von Waldbetreuungsgebieten geändert wird
Aufgrund des § 1 Abs. 1 der Tiroler Waldordnung 2005, LGB1. Nr. 55/2005, zuletzt geändert durch das Gesetz LGB1. Nr. 38/2024, wird nach Anhörung der von dieser Verordnung betroffenen Gemeinden sowie im Einvernehmen mit der Landesregierung verordnet:
Artikel I
Die Verordnung des Landeshauptmannes über die Bildung von Waldbetreuungsgebieten, LGB1. Nr. 37/2011, zuletzt geändert durch die Verordnung LGB1. Nr. 39/2021, wird wie folgt geändert:
Die Anlage wird durch die aus der Anlage zu dieser Verordnung ersichtliche neue Anlage ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.