Aufhebung der Verordnung betreffend die Übertragung von Angelegenheiten der Straßenpolizei von der Bezirkshauptmannschaft Imst auf die Stadtgemeinde Imst | Omnilex
LGBLA_TI_20260416_29•Aufhebung der Verordnung betreffend die Übertragung von Angelegenheiten der Straßenpolizei von der Bezirkshauptmannschaft Imst auf die Stadtgemeinde Imst
Aufhebung der Verordnung betreffend die Übertragung von Angelegenheiten der Straßenpolizei von der Bezirkshauptmannschaft Imst auf die Stadtgemeinde Imst
LGBLA_TI_20260416_29Aufhebung der Verordnung betreffend die Übertragung von Angelegenheiten der Straßenpolizei von der Bezirkshauptmannschaft Imst auf die Stadtgemeinde ImstGazette16.04.2026
Verordnung der Landesregierung vom 24. März 2026, mit der die Verordnung betreffend die Übertragung von Angelegenheiten der Straßenpolizei von der Bezirkshauptmannschaft Imst auf die Stadtgemeinde Imst aufgehoben wird
Aufgrund des § 94c Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. Nr. 52/2024, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung betreffend die Übertragung von Angelegenheiten der Straßenpolizei von der Bezirkshauptmannschaft Imst auf die Stadtgemeinde Imst, LGBl. Nr. 25/2015, wird aufgehoben.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.