Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Altstadt der Stadtgemeinde Hall in Tirol anlässlich der Veranstaltungen „Haller Nightseeing“ und „720 Jahre Haller Altstadt“ | Omnilex
VBL_TI_LH_20230309_18•Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Altstadt der Stadtgemeinde Hall in Tirol anlässlich der Veranstaltungen „Haller Nightseeing“ und „720 Jahre Haller Altstadt“
Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Altstadt der Stadtgemeinde Hall in Tirol anlässlich der Veranstaltungen „Haller Nightseeing“ und „720 Jahre Haller Altstadt“
VBL_TI_LH_20230309_18Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Altstadt der Stadtgemeinde Hall in Tirol anlässlich der Veranstaltungen „Haller Nightseeing“ und „720 Jahre Haller Altstadt“Gazette09.03.2023
Verordnung des Landeshauptmannes vom 6. März 2023 über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Altstadt der Stadtgemeinde Hall in Tirol anlässlich der Veranstaltungen „Haller Nightseeing“ und „720 Jahre Haller Altstadt“
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, wird verordnet:
§ 1Öffnungszeiten
Am 21. April und 25. Oktober 2023 dürfen in der Altstadt der Stadtgemeinde Hall in Tirol (einschließlich der beiden Seiten der Grenzstraßen Stadtgraben und Unterer Stadtplatz) anlässlich der Veranstaltungen „Haller Nightseeing“ und „720 Jahre Haller Altstadt“ die Verkaufsstellen bis 23.00 Uhr offen gehalten werden.
§ 2Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft.