Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Innenstadt der Stadtgemeinde Schwaz anlässlich der Veranstaltungen „Schwazer Innenstadtfeste“ | Omnilex
VBL_TI_LH_20240318_30•Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Innenstadt der Stadtgemeinde Schwaz anlässlich der Veranstaltungen „Schwazer Innenstadtfeste“
Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Innenstadt der Stadtgemeinde Schwaz anlässlich der Veranstaltungen „Schwazer Innenstadtfeste“
VBL_TI_LH_20240318_30Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Innenstadt der Stadtgemeinde Schwaz anlässlich der Veranstaltungen „Schwazer Innenstadtfeste“Gazette18.03.2024
Verordnung des Landeshauptmannes vom 11. März 2024 über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Innenstadt der Stadtgemeinde Schwaz anlässlich der Veranstaltungen „Schwazer Innenstadtfeste“
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
§ 1
Öffnungszeiten
Am 3. Mai und 11. Oktober 2024 dürfen in der Innenstadt der Stadtgemeinde Schwaz (Franz-Josef-Straße, Innsbrucker-Straße, Wopfnerstraße, Andreas-Hofer-Straße, Fuggergasse und Burggasse) anlässlich der Veranstaltungen „Schwazer Innenstadtfeste“ die Verkaufsstellen bis 22.00 Uhr offengehalten werden.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.