Verordnung des Landeshauptmannes vom 11. September 2025, mit der die Tiroler Forstliche Lehrplanverordnung geändert wird
Aufgrund des § 31 Abs. 4 der Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr. 55/2005, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 35/2025, wird im Einvernehmen mit der Landesregierung verordnet:
Artikel I
Die Tiroler Forstliche Lehrplanverordnung, LGBl. Nr. 49/2018, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 1 wird durch die aus der Anlage zu dieser Verordnung ersichtliche neue Anlage 1 ersetzt.
Die Anlage 2 wird durch die aus der Anlage zu dieser Verordnung ersichtliche neue Anlage 2 ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.