Verordnung der Landesregierung vom 3. Februar 2022 über die Festsetzung der Aufenthaltsabgabe im Gebiet des Tourismusverbandes Wildschönau
Aufgrund des § 6 Abs. 2 bis 4 des Tiroler Aufenthaltsabgabegesetzes 2003, LGBl.Nr. 85, in der Fassung des Gesetzes LGBl.Nr. 46/2020, wird nach Anhören der Marktgemeinde Hopfgarten im Brixental und der Gemeinde Wildschönau verordnet:
§ 1
Für das Gebiet des Tourismusverbandes Wildschönau wird die Aufenthaltsabgabe je Nächtigung mit € 3,50 festgesetzt.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 2022 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung, Bote für Tirol Nr. 360/2018, außer Kraft.