Genehmigung der Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Breitbandversorgung Oberes Gericht“ | Omnilex
VBL_TI_LR_20220505_24•Genehmigung der Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Breitbandversorgung Oberes Gericht“
Genehmigung der Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Breitbandversorgung Oberes Gericht“
VBL_TI_LR_20220505_24Genehmigung der Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Breitbandversorgung Oberes Gericht“Gazette05.05.2022
Verordnung der Landesregierung vom 19. April 2022, mit der die Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Breitbandversorgung Oberes Gericht“ genehmigt wird
Aufgrund des § 129 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 161/2021, wird verordnet:
§ 1
Die Änderung der Vereinbarung der Gemeinden Faggen, Fendels, Fiss, Fließ, Kaunertal, Kauns, Ladis, Landeck, Pfunds, Prutz, Ried im Oberinntal, Serfaus und Tösens über die Bildung des Gemeindeverbandes „Breitbandversorgung Oberes Gericht“ wird nach § 129 Abs. 3 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 und 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.