Verordnung der Landesregierung vom 21. Juni 2022, mit der die Änderung der Vereinbarung des Gemeindeverbandes „Verband Mittelschule Nußdorf-Debant“ genehmigt wird
Aufgrund des § 129 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 161/2021, wird verordnet:
§ 1
(1) Die von den Gemeinderäten der verbandsangehörigen Gemeinden Nußdorf-Debant (Beschluss vom 21.12.2021), Dölsach (Beschluss vom 15.12.2021), Iselsberg-Stronach (Beschluss vom 21.12.2021), Lavant (Beschluss vom 30.11.2021) und Nikolsdorf (Beschluss vom 15.12.2021) übereinstimmend beschlossene Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Verband Mittelschule Nußdorf-Debant“, wird nach § 129 Abs. 3 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 und 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
(2) Der Wortlaut der nach Maßgabe des Abs. 1 geänderten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.