Änderung der Verordnung über die Gewährung einer Zulage zur Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen der Gemeinden und Gemeindeverbände | Omnilex
VBL_TI_LR_20221229_88•Änderung der Verordnung über die Gewährung einer Zulage zur Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen der Gemeinden und Gemeindeverbände
Änderung der Verordnung über die Gewährung einer Zulage zur Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen der Gemeinden und Gemeindeverbände
VBL_TI_LR_20221229_88Änderung der Verordnung über die Gewährung einer Zulage zur Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen der Gemeinden und GemeindeverbändeGazette29.12.2022
Verordnung der Landesregierung vom 22. Dezember 2022, mit der die Verordnung über die Gewährung einer Zulage zur Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen der Gemeinden und Gemeindeverbände geändert wird
Aufgrund des § 157 Abs. 7 des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012, LGBl. Nr. 119/2011, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 67/2022, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Gewährung einer Zulage zur Erhöhung des Entgelts von Pflege und Betreuungspersonal in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen der Gemeinden und Gemeindeverbände, VBl. Nr. 65/2022, wird wie folgt geändert:
Im Abs. 2 des § 3 wird das Datum „31. Dezember 2022“ durch das Datum „31. Dezember 2023“ ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.