Verordnung der Landesregierung vom 17. Oktober 2023, mit der der Gewässerschutzbereich des Fischteiches Aufeldteich in der Gemeinde Kössen verkleinert wird
Aufgrund des § 7 Abs. 4 des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005, LGBl. Nr. 26, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 161/2021, wird verordnet:
§ 1
Der Gewässerschutzbereich des auf den Grundstücken Nr. 1273, 1274 und 1275, jeweils KG Kössen, gelegenen Fischteiches Aufeldteich wird auf das in der Anlage planlich dargestellte Ausmaß verkleinert.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.