Änderung der Verordnung über die Gewährung einer Zulage zur Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen im Landesdienst | Omnilex
VBL_TI_LR_20231229_119•Änderung der Verordnung über die Gewährung einer Zulage zur Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen im Landesdienst
Änderung der Verordnung über die Gewährung einer Zulage zur Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen im Landesdienst
VBL_TI_LR_20231229_119Änderung der Verordnung über die Gewährung einer Zulage zur Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen im LandesdienstGazette29.12.2023
Verordnung der Landesregierung vom 19. Dezember 2023, mit der die Verordnung über die Gewährung einer Zulage zur Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen im Landesdienst geändert wird
Aufgrund des § 82e des Landesbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 2/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 79/2023, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Gewährung einer Zulage zur Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen im Landesdienst, VBl. 87/2022, wird wie folgt geändert:
Im § 3 Abs. 2 wird das Datum „31. Dezember 2023“ durch das Datum „31. Dezember 2024“ ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.